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Zeitarbeit

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) schließen Sie mit uns einen festen Arbeitsvertrag gemäß Ihrer persönlichen Qualifikation auf Grundlage unseres Tarifvertrages sowie gesetzlicher Bestimmungen. Sie sind gesetzlich sozial- und unfallversichert, haben bezahlte Urlaubs- und Feiertage und erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle.

Es gelten für Sie alle gesetzlichen Bestimmungen wie bei jedem herkömmlichen Beschäftigungsverhältnis auch.

Der Arbeitsvertrag sichert Ihnen Ihr Entgelt - auch wenn Sie einmal keinen Einsatz haben. Sie können bei unseren Kunden neue Erfahrungen sammeln und vorhandene Kenntnisse vertiefen. In vielen Fällen erfolgt eine spätere Übernahme in eine Anstellung bei unseren Kundenunternehmen.