Tarifvertrag
Für das Arbeitsverhätnis gelten die Bestimmungen folgender Tarifverträge in ihrer jeweils
gültigen Fassung:
Tarifvertag zwischen dem Interessenverband Deutsche Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit in ihrer jeweils
gütigen Fassung, bestehend aus dem
- Manteltarifvertrag
- Entgeltrahmentarifvertrag
- Entgelttarifvertrag
- Beschäftigungssicherungstarifvertrag

